Promovieren in Geschichte
In folgenden Fächern kann ein Promotionsabschluss in Geschichte erworben werden:
- Allgemeine Geschichte des Mittelalters
- Neuere allgemeine Geschichte
- Osteuropäische Geschichte
- Schweizer Geschichte
Gemäss §17 Absatz 1-4 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 18. Mai 2005 gelten für die Zulassung zum Doktorat bzw. zur Graduiertenausbilung folgende allgemeine Bestimmungen:
- Die Zulassung zum Doktorat bzw. Graduiertenausbildung setzt einen anerkannten universitären Masterabschluss einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus.
- Die Zulassung erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag der Fakultät durch das Rektorat. Die Promotionsordnungen [siehe Studienangebot] regeln die fachspezifischen Anforderungen betreffend Aequivalenz und Betreuung.
- Die Doktorierenden müssen sich zum nächstmöglichen Termin immatrikulieren und bleiben während der gesamten Dissertationsdauer eingeschrieben.
- Doktorierende in Promotionsstudiengängen sind in der Regel vom Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse befreit, sofern die jeweilige Fakultät nicht das Ablegen der Deutschprüfung beantragt.
Die Anmeldung erfolgt beim Studiensekretariat. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Studiensekretariats. Die Anmeldung zur Promotionsprüfung erfolgt auf dem Prüfungssekretariat der Philosophisch-Historischen Fakultät.


